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knowledgebase:ausleihen [2017/11/09 00:45] rolex |
knowledgebase:ausleihen [2018/05/24 19:04] (aktuell) rolex |
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=== Q-A-Leihordung: | === Q-A-Leihordung: | ||
- | **Was darf ausgeliehen werden?** | + | ==Was darf ausgeliehen werden?== |
Alles was sich im " | Alles was sich im " | ||
- | **Worauf muss ich beim Ausleihen achten? | + | ==Worauf muss ich beim Ausleihen achten? |
- | | + | |
- | **Was passiert wenn ich es nicht rechtzeitig zurückgebe? | + | ==Was passiert wenn ich es nicht rechtzeitig zurückgebe? |
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- | **Wieso kann ich nicht alles ausleihen? | + | ==Wieso kann ich nicht alles ausleihen? |
Das UNIKAT als offene Werkstatt will allen Schülern und Studenten die Möglichkeit geben ihre eigenen Projekte umzusetzten. Deshalb muss immer genügend Werkzeug vorhanden sein um diese jederzeit realisierbar zu machen. | Das UNIKAT als offene Werkstatt will allen Schülern und Studenten die Möglichkeit geben ihre eigenen Projekte umzusetzten. Deshalb muss immer genügend Werkzeug vorhanden sein um diese jederzeit realisierbar zu machen. | ||
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===Leihordnung=== | ===Leihordnung=== | ||
- | §1. Das UNIKAT versteht sich in seiner Rolle als Schüler und Studentenwerkstatt als Eigentümer aller Werkzeuge. Das Besitzrecht allein wird für den Zeitraum der Ausleihe abgegeben. | + | §1. Das UNIKAT versteht sich in seiner Rolle als Schüler und Studentenwerkstatt als Eigentümer aller Werkzeuge. Das Besitzrecht allein wird für den Zeitraum der Ausleihe abgegeben.\\ |
- | §2. Nicht jedes Werkzeug das im UNIKAT vorhanden ist wird verliehen. Nur gekennzeichnete Werkzeuge und im " | + | §2. Nicht jedes Werkzeug das im UNIKAT vorhanden ist wird verliehen. Nur gekennzeichnete Werkzeuge und im " |
- | §3. Zum ausleihen freigegebenes Werkzeug wird generell in die Kategorien klein, Kennzeichnung grüner Punkt, und groß, Kennzeichnung blauer Punkt, unterschieden. | + | §3. Zum ausleihen freigegebenes Werkzeug wird generell in die Kategorien klein, Kennzeichnung grüner Punkt, und groß, Kennzeichnung blauer Punkt, unterschieden.\\ |
- | §3.1 kleines | + | §3.1 Kleines |
- | §3.2 großes | + | §3.2 Großes |
- | §4. Jede Ausleihe muss durch einen Werkstattmentor erfasst und schriftlich festgehalten werden. Hierfür wird ein leeres Dokument im " | + | §4. Jede Ausleihe muss durch einen Werkstattmentor erfasst und schriftlich festgehalten werden. Hierfür wird ein leeres Dokument im " |
- | §4.1 Es muss schriftlich festgehalten werden Wer, Wann und für Wie lange ein Werkzeug ausgeliehen wird. Die Telefonnummer und/oder die Emailadresse müssen angegeben werden. | + | §4.1 Es muss schriftlich festgehalten werden Wer, Wann und für Wie lange ein Werkzeug ausgeliehen wird. Die Telefonnummer und/oder die Emailadresse müssen angegeben werden.\\ |
- | §4.2 Das ausgefüllte Dokument muss im " | + | §4.2 Das ausgefüllte Dokument muss im " |
- | §5. Für den Zeitraum der Leihe ist der Ausleiher Besitzer des Werkzeugs und verantwortlich für einen gewissenhaften Umgang mit selbigen. | + | §5. Für den Zeitraum der Leihe ist der Ausleiher Besitzer des Werkzeugs und verantwortlich für einen gewissenhaften Umgang mit selbigen.\\ |
- | §5.1 Wird das Werkzeug während des Ausleihzeitraums beschädigt, | + | §5.1 Wird das Werkzeug während des Ausleihzeitraums beschädigt, |
- | §5.2 Das Besitzrecht und einhergehende Verpflichtungen werden nicht zwangsweise durch den Ausleihzeitraum beendet, z.B. verspätete Rückgabe | + | §5.2 Das Besitzrecht und einhergehende Verpflichtungen werden nicht zwangsweise durch den Ausleihzeitraum beendet, z.B. verspätete Rückgabe.\\ |
- | §6. Ist es dem Leiher nicht möglich das Werkzeug pünktlich bis zum abgemachten Termin im UNIKAT zurückzugeben fällt eine wöchentliche Gebühr von 2€ an. | + | §6. Ist es dem Leiher nicht möglich das Werkzeug pünktlich bis zum abgemachten Termin im UNIKAT zurückzugeben fällt eine wöchentliche Gebühr von 2€ an.\\ |
- | §6.1 mindestens 72 Stunden vor überziehung der Leihfrist kann eine Email an unikat@tu-ilmenau.de geschickt werden, in dem der Verzug bekannt gemacht wird. In diesem Fall fällt die Gebühr erst einen Tag später an. | + | §6.1 Mindestens 12 Stunden vor überziehung der Leihfrist kann eine Email an unikat@tu-ilmenau.de geschickt werden, in dem der Verzug bekannt gemacht wird. In diesem Fall fällt die Gebühr erst einen Tag später an.\\ |
- | §6.2 wird das Werkzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben darf das UNIKAT dies durch telefonischen oder elektronischen Informationsaustausch mitteilen | + | §6.2 Wird das Werkzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben darf das UNIKAT dies durch telefonischen oder elektronischen Informationsaustausch mitteilen, es ist aber nicht dazu verpflichtet darauf hinzuweisen.\\ |
- | §6.3 wird der Ausleihzeitraum um über zwei Monate überschritten muss der Ausleiher das UNIKAT als Verleiher entweder durch die Sache selbst oder ausgehandeltem Geldbetrag entschädigen. | + | §6.3 Wird der Ausleihzeitraum um über zwei Monate überschritten muss der Ausleiher das UNIKAT als Verleiher entweder durch die Sache selbst oder ausgehandeltem Geldbetrag entschädigen.\\ |
- | §6.4 fallen | + | §6.4 Fallen |
- | §7. Bei Missachtung oder nicht folgeleistung der Leihordnung kann das UNIKAT das Werkzeug zurückhalten, | + | §7. Bei Missachtung oder nicht folgeleistung der Leihordnung kann das UNIKAT das Werkzeug zurückhalten, |
+ | §8 Für Fehler übernimmt das UNIKAT keine Haftung\\ | ||