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Ausleihe

Generell ist es im Unikat möglich alle Werkzeuge die man für ein Projekt benötigt für einen bestimmten Zeitraum kostenfrei auszuleihen (ausgeschlossen sind 3DDrucker und Fräsen). Das Unikat bietet Bohrmaschinen, Zangen, Schraubendreher und vieles mehr.

  • Wie leihe ich etwas aus? Während OpenLab ins Unikat kommen und gewünschtes Werkzeug aussuchen. Ein zuständiges Unikat-Mitglied wird einen Leihschein für besagte Gerätschaften ausfüllen und einen Zeitrahmen vereinbaren in dem diese spätestens zurückgegeben werden müssen. Verzögert sich die Rückgabe bitte per Email oder persönlich bescheid geben da bei überfälliger Rückgabe eine Gebühr anfällt.
  • Wie gebe ich eine Leihgabe zurück? Ebenso zu OpenLab kommen und die Leihgaben einem Unikat-Mitglied aushändigen. Dieses wird den Leihschein unterschreiben und abheften.

Q-A-Leihordung:

Was darf ausgeliehen werden?

Alles was sich im „Ausleihe“-Schrank im Raum 606 befindet sowie jedes Teil mit einem grünen bzw blauen Punkt.

Worauf muss ich beim Ausleihen achten?

UNIKAT unterscheidet zwischen großen und kleinen Ausleihen. Kleine Werkzeuge (grüne Punkte) können so lange ausgeliehen werden wie es mit den Werkstattmentoren abgesprochen wurde. Großes Werkzeug (blauer Punkt) darf maximal eine Woche ausgeliehen werden, da davon jew. nur ein Werkzeug vorhanden ist.

Was passiert wenn ich es nicht rechtzeitig zurückgebe?

Überziehst du den abgemachten Ausleihzeitraum fallen pro überzogener Woche 2€ Gebühr an.

Wieso kann ich nicht alles ausleihen?

Das UNIKAT als offene Werkstatt will allen Schülern und Studenten die Möglichkeit geben ihre eigenen Projekte umzusetzten. Deshalb muss immer genügend Werkzeug vorhanden sein um diese jederzeit realisierbar zu machen.

Leihordnung

§1. Das UNIKAT versteht sich in seiner Rolle als Schüler und Studentenwerkstatt als Eigentümer aller Werkzeuge. Das Besitzrecht allein wird für den Zeitraum der Ausleihe abgegeben.
§2. Nicht jedes Werkzeug das im UNIKAT vorhanden ist wird verliehen. Nur gekennzeichnete Werkzeuge und im „Verleih“-Schrank aufbewahrtes wird verliehen. Die Kennzeichnung ist durch grüne und blaue Punkte auf dem Werkzeug gekennzeichnet.
§3. Zum ausleihen freigegebenes Werkzeug wird generell in die Kategorien klein, Kennzeichnung grüner Punkt, und groß, Kennzeichnung blauer Punkt, unterschieden.
§3.1 Kleines Werkzeug darf für einen beliebig großen Zeitraum ausgeliehen werden.
§3.2 Großes Werkzeug darf für maximal eine Woche ausgeliehen werden.
§4. Jede Ausleihe muss durch einen Werkstattmentor erfasst und schriftlich festgehalten werden. Hierfür wird ein leeres Dokument im „Ausleih“-Ordner ausgefüllt. Das Dokument ist nur mit Unterschrift beider Seiten, Verleiher und Ausleiher, gültig.
§4.1 Es muss schriftlich festgehalten werden Wer, Wann und für Wie lange ein Werkzeug ausgeliehen wird. Die Telefonnummer und/oder die Emailadresse müssen angegeben werden.
§4.2 Das ausgefüllte Dokument muss im „Ausleih“-Ordner abgeheftet werden. Der Ausleiher darf sich eine Kopie, kopiert oder durch ein Foto, anfertigen.
§5. Für den Zeitraum der Leihe ist der Ausleiher Besitzer des Werkzeugs und verantwortlich für einen gewissenhaften Umgang mit selbigen.
§5.1 Wird das Werkzeug während des Ausleihzeitraums beschädigt, willentlich oder nicht, ist der Ausleiher zum Ersatz gegenüber des UNIKAT verpflichtet.
§5.2 Das Besitzrecht und einhergehende Verpflichtungen werden nicht zwangsweise durch den Ausleihzeitraum beendet, z.B. verspätete Rückgabe.
§6. Ist es dem Leiher nicht möglich das Werkzeug pünktlich bis zum abgemachten Termin im UNIKAT zurückzugeben fällt eine wöchentliche Gebühr von 2€ an.
§6.1 Mindestens 12 Stunden vor überziehung der Leihfrist kann eine Email an unikat@tu-ilmenau.de geschickt werden, in dem der Verzug bekannt gemacht wird. In diesem Fall fällt die Gebühr erst einen Tag später an.
§6.2 Wird das Werkzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben darf das UNIKAT dies durch telefonischen oder elektronischen Informationsaustausch mitteilen, es ist aber nicht dazu verpflichtet darauf hinzuweisen.
§6.3 Wird der Ausleihzeitraum um über zwei Monate überschritten muss der Ausleiher das UNIKAT als Verleiher entweder durch die Sache selbst oder ausgehandeltem Geldbetrag entschädigen.
§6.4 Fallen durch eine bestimmte Person öfter Mängel an ausgeliehenem Werkzeug, oft verspäteten Rückgaben oder Zahlungsunwilligkeit auf, kann diese Person durch ein Mitglied oder Mentor des UNIKAT auf eine Blacklist gesetzt werden, die die Namen der nicht-leihwürdigen enthält.
§7. Bei Missachtung oder nicht folgeleistung der Leihordnung kann das UNIKAT das Werkzeug zurückhalten, das Besitzrecht zurückverlangen und die Person auf die Blacklist setzen.
§8 Für Fehler übernimmt das UNIKAT keine Haftung

knowledgebase/ausleihen.txt · Zuletzt geändert: 2018/05/24 19:04 von rolex